Liga Bogenschießen für Vereinsmannschaften
Seit 1997 führt der DSB eine Bundesliga im Sportschießen durch.
Die Bundesliga dient der Ermittlung des Deutschen Mannschaftsmeisters in der Schützen- und Damenklasse. Die Siegermannschaft des Endkampfes ist Deutscher Mannschaftsmeister des Jahres, in dem der Endkampf stattfindet. Die Bundesliga ist die höchste Wettkampfliga.
Die Regionalliga ist die zweithöchste Wettkampfliga und dient der Ermittlung des Nord- und Südaufsteigers in die Bundesliga. Die den Regionalligen nachgeordneten Verbandsligen der Landesverbände schießen nach dem Regelwerk und dem Zeitrahmen der Regionalligen. Für diese und alle Ligen unterhalb der Verbandsligen treffen die Landesverbän-de eigene Regelungen.
Der Deutsche Schützenbund (DSB) führte ab Herbst 1997 in den Wettbewerben Luftgewehr, Luftpistole und Bogenschießen (Halle - Olympischer Bogen) je eine zweiteilige Bundesliga (Nord und Süd) mit 5 Regionalligen, zwei im Süden und drei im Norden, ein. Veranstalter ist der Deutsche Schützenbund. Der Startschuss fiel am 3. Oktober 1997 in Hannover-Wülfel.
Jede Liga besteht aus 8 Mannschaften. In jeder Liga kann pro Wettbewerb nur eine Mannschaft eines Vereins starten.
Die Bundesliga und Regionalligen sind Verbandseinrichtungen des DSB, die seinen Mitgliedsverbänden und deren Vereinen zur Verfügung gestellt werden. Die Vereine der Bundesliga und Regionalligen bleiben Mitglieder der für sie zuständigen Landesverbände des DSB.
Die Bundesligavereine haben das für die jeweilige Saison gültige Bundesligastatut mit dem Antrag auf Erteilung der entsprechenden Bundesligamannschaftslizenz anzuerkennen. Das jeweils gültige Statut regelt insoweit die Rechtsbeziehungen der Bundesligavereine und des DSB im Hinblick auf die Benutzung der Verbandseinrichtung Bundesliga.
Mit der jährlich zu erteilenden Bundesligamannschaftslizenz wird den Bundesligavereinen die jeweilige Wettkampfliga bestätigt und gleichzeitig die Benutzung der Verbandseinrichtung Bundesliga erlaubt.
Über Einführung und Auflösung der Bundesliga entscheidet die Mitgliederversammlung des DSB.
Die Bundesligaordnung regelt die Angelegenheiten der Bundesliga, ergänzend gelten die Sportordnung und die Rechtsordnung des DSB.